Wussten Sie eigentlich, dass die Lohnkosten und sogar die Fahrtkosten von Handwerkern von ihrer Steuer absetzen können? Darüber sprechen wir heute mit dem Steuerberater Tobias Fortkord:
Welche Handwerkskosten kann ich denn absetzen?
Neben Kosten für Renovierungsarbeiten zählen auch Ausgaben für Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt. Diese Möglichkeit gilt für alle Gegenstände, die in der Hausratsversicherung versichert werden können. Das sind z.B. WC, Waschmaschine oder das TV-Gerät. Man kann bis zu 3000 Euro geltend machen und erhält dafür einen Steuervorteil von bis zu 600 Euro.
Also auch als Mieter können wir Handwerkskosten absetzen?
Ja, Mieter und Wohnungseigentümer müssen die, auf sie umgelegten, Ausgaben, etwa für Hausmeister oder für den Schornsteinfeger, nicht sofort beim Finanzamt abrechnen. Wer also erst in 2007 vom Vermieter oder Verwalter die Abrechnung für 2006 erhalten hat, kann die Kosten dann noch in der Erklärung für 2007 verarbeiten.
Brauche ich denn immer eine Quittung für die Handwerkskosten?
Grundsätzlich braucht man eine Rechnung des Handwerkers und den Zahlungsnachweis, dass man diese Rechnung bezahlt hat. Ab 2008 tritt allerdings eine Erleichterung ein, man muss diese Dinge nur noch auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen.
Was ist denn mit den Handwerkskosten beim Neubau?
Kosten im Rahmen eines Neubaus fallen leider nicht unter diese Vorschriften, sind damit leider nicht so günstig.















