Was ist Kurzarbeitergeld ?

Ist ein Unternehmen von einem erheblichen wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfall betroffen, kann die Bundesagentur Kurzarbeitergeld bewilligen und zahlen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 oder 67 Prozent des durch die Kurzarbeit entstandenen Lohnausfalls und kann maximal 18 Monate gezahlt werden. Zusätzlich trägt die Bundesagentur die Hälfte der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.


Muß das Kurzarbeitergeld versteuert werden ?

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es erhöht allerdings den Steuersatz für die übrigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Insoweit kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu Nachzahlungen kommen.


Fällt das Arbeitslosengeld geringer aus, wenn auf die Kurzarbeit Arbeitslosigkeit folgt?

Nein. Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist der Lohn, den der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall durch Kurzarbeit bezogen hätte.


Urlaub und Überstunden

Überstunden müssen abgebaut werden, Urlaub ist weiterhin möglich.


Auswirkungen auf die Rente

Basis der Renetnversicherungsbeiträge ist der durch die Kurzarbeit reduzierte Lohn. Vom Arbeitgeber und von der Bundesagentur werden jedoch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Damit steigert auch die Kurzarbeit die spätere Rente, wenn auch nicht so stark wie bei Vollbeschäftigung.

diese Seite als Lesezeichen hinzufügendiese Seite bei facebook postendiese Seite bei twitter postenzu meinen Google-Lesezeichen hinzufügendiese Seite als E-Mail versendendiese Seite drucken

Wetter im Kreis Gütersloh

Heute, 10.02.2012

In der vergangenen Nacht sind die Tiefsttemperaturen im Kreis Güt...

Anzeige


Anzeige


Interaktiv

Anzeige