Grillvergnügen in der Sommerzeit

Mit den warmen Sommermonaten kommt wieder der Appetit auf Gegrilltes. Darf man dieses Bedürfnis auch auf seinem kleinen Balkon in der Mietwohnung befriedigen oder muss man mit Ärger rechnen?

Grundsätzlich kann ein pauschales Grillverbot auch auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses nicht festgelegt werden, sondern ist  nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Aber: Vermieter, Mieter und Nachbarn müssen gegenseitig Toleranz und Bereitschaft zur Rücksichtnahme zeigen, insbesondere was Art und zeitliches Ausmaß des Grillvergnügens anbetrifft-

Grundregel hierfür: solange damit keine Störung verbunden ist, darf gegrillt werden.
 

Wann ist hier eine Zumutbarkeitsgrenze erreicht?

Ein  Grillverbot ist dann sicher gerechtfertigt, wenn der Nachbar durch Rauch- und Rußentwicklung, sowohl Gerüche belästigt wird und ihnen ausgesetzt ist.

Tipp daher: Vor der Grillsaison Absprachen mit allen Betroffenen treffen, wann und wie häufig gegenseitig das grillen geduldet wird („Haus-Grillordnung" aufstellen), oder auf Grillen mit Holzkohle verzichten und stattdessen einen wesentlich weniger beeinträchtigenden Elektrogrill benutzen.

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