Laut Mietvertrag hat meine neue Wohnung 100 qm  - durch Zufall stelle ich später fest, dass sie deutlich weniger Fläche hat. Kann ich dann die Miete kürzen?

Das ist denkbar, wenn die im Mietvertrag festgehaltene Fläche so viel geringer ist, dass damit der geschuldete Wohnwert der Wohnung eingeschränkt wird.

Dann liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.
 

Wann wäre das denn der Fall?

Der Bundesgerichtshof hat darüber eine Richtlinie geschaffen. Danach liegt ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um 10 % und mehr von der vertraglich festgehaltenen liegt.
 

Oft steht im Mietvertrag aber eine „ca-Angabe". Kann sich der Vermieter dadurch entlasten?

Nein, auch wenn im Mietvertrag „ ca. 100 qm" drinsteht, tatsächlich aber nur 90 qm Wohnfläche vorhanden sind kann gemindert werden.

Der Mieter kann bei 10 %iger Abweichung die folgende Kaltmieten um 10 % kürzen und die bisher geleistete Miete anteilig zurückerstattet verlangen bzw. verrechnen.

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