Grund für den erhöhten Abzug von sogenannten Vorsorgeaufwendungen
Bereits in 2008 hat das Bundesverfassungsericht entschieden, dass die bisherige Begrenzung des Abzuges von Versicherungsaufwendungen für Kranken-, Lebens- und andere Versicherungen auf 1.500 € bzw. auf 2.400 € für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine tragen,nicht rechtens ist.
Was hat der Bundestag jetzt beschlossen?
Ab 2010 können mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.
Liegen diese Beiträge unter den neuen Höchstgrenzen von 1.900 € für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte und 2.800 € für Steuerpflichtige, die Ihre Krankenversicherungsbeiträge selber tragen, können in Höhe der Differenz noch weitere Vorsorgeaufwendungen für beispielsweise Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen geltend gemacht werden.
Beispiel:
Wer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 6.000 € hat, darf diese auch als Sonderausgaben abziehen. Weitere Vorsorgeaufwendungen bleiben unberücksichtigt.
Wer als Arbeitnehmer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 1.400 € hat, kann daneben noch weitere 500 € für Vorsorgeaufwendungen wie Unfallversicherung etc. geltend machen.
Wer profitiert am meisten von den neuen Vergünstigungen?
Steuerpflichtige, die hohe Basis-Kranken- und Pflegekassenbeiträgen für sich, den Ehegatten und ihre Kindern zahlen, werden am meisten entlastet.














