Grund für den erhöhten Abzug von sogenannten Vorsorgeaufwendungen

Bereits in 2008 hat das Bundesverfassungsericht entschieden, dass die bisherige Begrenzung des Abzuges von Versicherungsaufwendungen für Kranken-, Lebens- und andere Versicherungen auf 1.500 € bzw. auf 2.400 € für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine tragen,nicht rechtens ist.

 

Was hat der Bundestag jetzt beschlossen?

Ab 2010 können mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.

Liegen diese Beiträge unter den neuen Höchstgrenzen von 1.900 € für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte und 2.800 € für Steuerpflichtige, die Ihre Krankenversicherungsbeiträge selber tragen, können in Höhe der Differenz noch weitere Vorsorgeaufwendungen für beispielsweise Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen geltend gemacht werden.

 

Beispiel:

Wer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 6.000 € hat, darf diese auch als Sonderausgaben abziehen. Weitere Vorsorgeaufwendungen bleiben unberücksichtigt.

Wer als Arbeitnehmer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 1.400 € hat, kann daneben noch weitere 500 € für Vorsorgeaufwendungen wie Unfallversicherung etc. geltend machen.

 

Wer profitiert am meisten von den neuen Vergünstigungen?

Steuerpflichtige, die hohe Basis-Kranken- und Pflegekassenbeiträgen für sich, den Ehegatten und ihre Kindern zahlen, werden am meisten entlastet.

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