Der Staat hat jetzt zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in einigen Branchen, wie z.B. in Baubranchen, im Gaststättengewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe eine Personenbeförderungsgewerbe eine Meldepflicht für Arbeitnehmer eingeführt. Was hat es damit überhaupt auf sich? Das frage ich Steuerberater Tobias Fortkord:

Arbeitgeber sind seit dem 01.01.09 verpflichtet, Arbeitnehmer, die ein neues Beschäftigungsverhältnis in diesen Branchen anfangen, umgehend der Sozialversicherung zu melden. Das heißt: Sie müssen definitiv ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung gemeldet sein - das gilt auch für Ausländer.

Was haben denn Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch zu beachten?

Arbeitnehmer mussten bisher immer den Sozialversicherungsausweis mitführen. Nun mehr ist es so, dass auf jeden Fall der Personalausweis mitzuführen ist und auf Verlangen des Zolls und der Behörden vorzulegen ist. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber auch eine Belehrungspflicht. Er muss schriftlich nachweisen können, dass er die Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat, dass diese ihren Personalausweis mitzuführen haben.

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