Arbeitszeugnis (Tipp vom 9.11.)

Muss mir mein Chef bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis ausstellen?

Ja! Ihr Chef ist verpflichtet, Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer auszuhändigen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen ist dieses auf Leistung und Führung des Arbeitnehmers zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).

Wer hat einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses?

Alle Arbeitnehmer haben einen solchen Anspruch, also auch Auszubildende, Praktikanten und arbeitnehmerähnliche Personen. Ein Zeitarbeiter hat allerdings nur einen Anspruch auf ein Zeugnis gegen die Zeitarbeitsfirma.     


Hab ich erst am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Ausstellung des Zeugnisses?

Nein, das Zeugnis ist nicht erst am letzten Arbeitstag auszuhändigen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Aushändigung des Zeugnisses bereits unmittelbar nach seiner Eigenkündigung oder nach einer Arbeitgerberkündigung, um es bei einer Bewerbung verwenden zu können.     


Darf ich jederzeit - also auch im laufenden Arbeitsverhältnis - ein Zwischenzeugnis verlangen?

Sie sind berechtigt, auch während eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihnen eine andere Tätigkeit zugewiesen werden soll oder Ihr Vorgesetzter gewechselt wird.

 
Wie lange kann ich mir - am Ende eines Arbeitsverhältnisses - Zeit lassen, bis ich ein Arbeitszeugnis fordere?

Möglicherweise wurden in Ihrem Arbeitsvertrag Ausschlussfristen vereinbart. Sollte dies der Fall sein, dann verfällt Ihr Anspruch auf Zeugniserteilung, wenn er nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht wurde.     


Ich habe keine Ausschlussfristen in meinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Wie lange kann ich mir jetzt Zeit lassen um das Arbeitszeugnis anzufordern?

Die Gerichte lassen Ihnen zwischen sechs Monaten bis zu drei Jahren Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Dies hängt neben der Einzelmeinung der Richter auch ab von

·   der Art und Dauer der Tätigkeit

·   der Größe des Betriebes

·   Ihrer Stellung im Betrieb



Wie sollte ein Arbeitszeugnis genau aussehen?


Das Zeugnis ist schriftlich, in angemessener Form auf dem üblichen Firmenbogen zu erteilen. Die Sprache sollte klar verständlich, grammatikalisch richtig und nach der Rechtschreibung einwandfrei sein. Es darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Korrekturen, Streichungen usw. enthalten. Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein und sollte Stellung und Funktion des Unterschreibenden ausweisen.     


Mein Arbeitgeber hat das Zeugnis nicht auf den Tag des Ausscheidens datiert. Kann ich etwas dagegen tun?

Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass das Datum zurückdatiert wird auf den Tag des Ausscheidens. Wird ein späterer Zeitpunkt angegeben, kann das bei einem neuen Arbeitgeber den Gedanken nahe legen, dass es bei der Zeugniserteilung Probleme gab.  
  

Kann ich ein neues Arbeitszeugnis verlangen, weil das alte per Brief geschickt wurde und deshalb in der Mitte geknickt ist?

Nach neuerer Rechtsprechung darf das Zeugnis in der Mitte gefaltet sein.



Muss das Arbeitszeugnis bei guter Leistung des Arbeitnehmers mit einer netten Grußformel enden?

Nach neuerer Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass das Zeugnis mit einer Grußformel enden muss. Das BAG ist der Meinung, dass die "Grußformel" im Zeugnis zwar einer gewissen Höflichkeit entspreche, ihr Fehlen lasse aber keine negativen Schlussfolgerungen zu, da sie im Gesetz nicht vorgesehen sei.


Wer muss mein Arbeitszeugnis unterschreiben?

Ihr Zeugnis muss von Ihrem Arbeitgeber oder einem unternehmensangehörigen Vertreter unterschrieben sein und dessen Stellung und Funktion erkennen lassen. Ein Vertreter muss aber erkennbar ranghöher und Ihnen gegenüber weisungsbefugt sein. Nur dann darf er Ihr Zeugnis auch unterschreiben. Arbeiten Sie unmittelbar für die Geschäftsführung, muss mindestens ein Vertreter der Geschäftsleitung Ihr Zeugnis unterschreiben.

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