Freistellung nach Kündigung/bei Jobsuche

Grundsätzlich muss sich jeder, spätestens sieben Tage nach einer Kündigung, beim Arbeitsamt melden.

Muss mein Chef mir nach einer Kündigung frei geben, damit ich mich woanders bewerben kann?

Der Arbeitgeber muss dem Gekündigten und jedem, der selbst den Job aufgibt, Zeit zur Arbeitssuche zur Verfügung stellen. Und zwar als bezahlte Freistellung von der Arbeit.

Für was und für wie lange muss mich mein Arbeitgeber freistellen?

Der Arbeitgeber muss mich für alles, was mit der Arbeitssuche zu tun hat, also für die Vorsprache beim Arbeitsamt oder diverse Vorstellungsgespräche freistellen.
Eine zeitliche Obergrenze gibt es hierfür nicht. Im Prinzip muss soviel Freizeit gewährt werden, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Termine bei der Jobsuche wahrnehmen kann. Das ist
je nach Branche und Qualifikation unterschiedlich.

Muss der Arbeitgeber wegen der Termine gefragt werden?

Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall rechtzeitig über Termine informiert werden damit er die Organisation des Betriebes darauf einstellen kann.

Kann man die Feistellung auch individuell mit dem Arbeitgeber vereinbaren?

Man kann sich mit dem Arbeitgeber dahingehend einigen, dass man beispielsweise seinen Resturlaub einbringt, oder Überstunden vom Arbeitszeitkonto verrechnet.

diese Seite als Lesezeichen hinzufügendiese Seite bei facebook postendiese Seite bei twitter postenzu meinen Google-Lesezeichen hinzufügendiese Seite als E-Mail versendendiese Seite drucken

Blitzer im Kreis Gütersloh

Ort
Gütersloh
Straße
Brockhagenerstraße
Letzte Meldung
10.02.2012 07:17
Anzeige


Anzeige


Interaktiv

Anzeige