Mieterhöhung wegen Modernisierung der Wohnung
Zwar ist die Vorstellung verlockend, die eigene Wohnung vom Vermieter modernisiert zu bekommen ? meistens droht einem dann aber doch eine saftige Mieterhöhung.
Wird aus der Freude auf das neue Bad dann möglicherweise Entsetzen?
Sind die Baumaßnahmen lediglich notwendige Instandsetzungsmaßnahmen, darf die Miete natürlich nicht erhöht werden. Erst wenn der Gebrauchswert der Wohnung merklich erhöht und auf Dauer verbessert wird oder damit erreicht wird, dass der Energieverbrauch nachhaltig gesenkt wird - was sich für den Mieter dann ja positiv auf die Nebenkosten auswirkt - darf die Miete erhöht werden.
Wie hoch wird die Mieterhöhung voraussichtlich sein?
Der Vermieter kann dann 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete schlagen - jedoch nur der Modernisierungskosten. Sind in den Baukosten auch Instandsetzungskosten enthalten, müssen diese rausgerechnet werden, z.B. wenn vorhandene, nicht mehr reparaturfähige Fenster gegen neue Isolierglasfenster ersetzt werden, hat der Vermieter die Reparaturkosten, die eigentlich entstanden wären, abzuziehen.
Was passiert, wenn ich als Mieter überhaupt keine Modernisierung will?
Die Modernisierung kann der Mieter dem Vermieter grundsätzlich nicht verwehren. Er hat aber die Möglichkeit, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.















