Handwerkerkosten
Wussten Sie, dass Sie Lohn- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen können? Mieter und Immobilienbesitzer haben endlich mehr Klarheit, wie sie Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt abrechnen können: Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben offene Fragen beantwortet.
Welche Handwerkskosten genau können denn abgesetzt werden?
Neben Kosten für Renovierungsarbeiten können auch Ausgaben für Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt abgesetzt werden. Dies gilt für alle Gegenstände, die auch in der Hausratsversicherung versichert werden können. Dazu zählen zum Beispiel PC, Fernseher oder Waschmaschine. Steuerzahler können bis zu 3.000 ? für Lohn- und Fahrtkosten von Handwerkern, Haushalts- und Gartenhilfen geltend machen und erhalten dafür bis zu 600 ? Steuervorteil.
Kann man auch als Mieter Kosten absetzen?
Mieter und Wohnungseigentümer müssen die auf sie umgelegten Ausgaben etwa für Hausmeister und Schornsteinfeger nicht sofort beim Finanzamt abrechnen: Wer erst 2007 vom Vermieter oder Verwalter die Abrechnung für 2006 erhalten hat, kann die Kosten in der Steuererklärung für 2007 angeben.
Braucht man immer eine Quittung?
Grundsätzlich braucht man eine Rechnung des Handwerkers und einen Zahlungsnachweis. Ab 2008 braucht man diese Dinge aber nur noch auf Nachfrage des Finanzamtes nachweisen.
Wie verhält es sich mit den Handwerkskosten beim Neubau?
Tätigkeiten im Rahmen eines Neubaus sind nicht begünstigt. Als Neubau gelten Maßnahmen, bei denen Wohn- oder Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.
Und wie ist es bei einer Zweitwohnung?
Anerkannt werden Ausgaben für Arbeiten im Haushalt des Steuerzahlers. Dazu gehören auch seine Zweit- oder Ferienwohnung innerhalb der EU oder eine Wohnung, die Eltern ihren Kindern, für die sie Anspruch auf Kindergeld haben, kostenfrei überlassen. Die Ausgaben kann der Eigentümer oder Mieter zusammen mit den Kosten für seine Hauptwohnung beim Finanzamt abrechnen.















