Das neue Unterhaltsrecht
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden – und übrig bleiben oft Mütter und Väter, die irgendwie die gemeinsamen Kinder auch gemeinsam betreuen müssen. Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt zum ersten Mal mit dem neuen Unterhaltsrecht beschäftigt.
Was hat sich im Unterhaltsrecht geändert?
Im so genannten Betreuungsunterhalt steht jetzt ein Unterhaltsanspruch nur die ersten drei Jahre sicher zu. Darüber hinaus gibt es den Unterhalt nur in besonderen Fällen.
Welches wären denn besondere Fälle?
Wenn zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter vollschichtig arbeiten müsste, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, müsste sie auch ihre Kinder vollschichtig betreuen lassen. Das kollidiert miteinander, was Anstrengung und Umsorgung der Kinder anbelangt.
Ein weiterer Grund läge vor, wenn keine KiTa erreichbar und somit die Mutter die Versorgung der Kinder von zu Hause übernehmen müsste. In solchen Fällen kann der Unterhalt auch über das dritte Jahr hinaus gezahlt werden.
Das klingt sehr nach Ausnahmeregelungen…
Das sind sie auch. Denn jetzt ist es ja so, dass der Elternteil, der das Kind betreut, beweisen und vortragen muss, welche besonderen Situationen in seinem Fall konkret vorliegen, die ihn oder sie daran hindern, einer vollschichtigen Arbeit zur Sicherung des eigenen Einkommens nachzugehen.
Gibt es denn Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern?
Nein.














