Wände streichen in Mietwohnungen
Die Traumwohnung ist gefunden und man will sie sich jetzt richtig schön bunt und individuell gestalten. Nur leider sieht der Mietvertrag vor, dass die Wände nur mit neutralen, hellen Farben versehen werden dürfen.
Ist das das Ende meiner ganz speziellen Renovierungspläne?
Grundsätzlich brauchen sich Mieter vom Vermieter während der Mietzeit nicht vorschreiben lassen, in welcher Farbe sie ihre Wände zu streichen haben. Hat ein Vertrag eine solche Klausel hält dies der Bundesgerichtshof für unwirksam, weil der Mieter unangemessen in seinem Recht beschränkt werde, die Mietwohnung nach seinem Geschmack einzurichten.
Kann ich dann die schrille Blümchentapete beim Auszug auch kleben lassen oder kann mich der Vermieter verpflichten, alles wieder zu beseitigen?
Das wird auf den Einzelfall ankommen. Die Sternchentapete im Kinderzimmer gehört beispielsweise im Normalfall zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und muss nicht beseitigt werden. Sehr ausgefallene Wandgestaltungen, die nach dem Auszug die Weitervermietung unzumutbar erschweren, braucht der Vermieter aber nicht hinzunehmen. Bei einer „Villa Kunterbunt" mit knallpinken Wänden und grasgrün gestrichenen Türen wird der Mieter bei Auszug sich nicht davor drücken können, alles wieder fachgerecht in den Ursprungszustand zurück zu versetzen.















