Verträge mündlich und schriftlich

Wir schließen jeden Tag Verträge ab, ohne uns das klar zu machen, z.B. bei jedem Brötchenkauf.

Kann ich die Brötchen wieder zurückgeben, also von meinem Vertrag einfach zurücktreten?

So einfach geht das nicht. Jeder Vertrag, egal ob mündlich oder schriftlich geschlossen, ist einzuhalten.

Gilt das auch für Haustürgeschäfte, wenn ich meine Brötchen an der Tür gekauft habe?

Zwischen Tür und Angel gelten besondere Bedingungen, die zum Schutz des Verbrauchers geschaffen wurden. Es gibt zum Schutz des Verbrauchers ein Widerrufsrecht des Vertrages.

Wie widerrufe ich einen Vertrag?

Am besten widerruft man schriftlich in Briefform und schickt den Widerruf an den Vertragspartner.

Gibt es eine Frist?


2 Wochen beträgt die Frist, und sie beginnt ab Vertragsschluss, also ab Abgabe der Willenserklärung und Belehrung über das Widerrufsrecht.

Wenn ich widerrufen habe, bekomme ich dann mein Geld zurück?

Das Geld muss zurückgegeben werden, die Brötchen aber auch - möglichst nicht angeknabbert.

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