Formulierungen im Arbeitszeugnis
In der Schule ist noch alles eindeutig: Für miserable Leistungen gibt es eine Fünf oder gar eine Sechs, gute Leistungen werden mit einer Eins oder einer Zwei bewertet. Im Berufsleben ist das anders. Da muss man sehr genau hinsehen, Phrasen des Chefs entziffern und so zum Beispiel den Unterschied zwischen voller und vollster Zufriedenheit zu deuten wissen.
Wann haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses?
Wer seinen Job wechselt, hat Anspruch auf eine schriftliche Beurteilung vom Arbeitgeber ? also auf ein Arbeitszeugnis. Und das muss wahr und wohlwollend sein, so hat es das Bundesarbeitsgericht festgelegt. Wenn man einen guten Draht zum Chef hat, braucht man sich über die Formulierungen wohl kaum Sorgen machen. Ist es nicht so, gibt es meistens Probleme.
Wie kann man solche Probleme vermeiden?
Es ist ratsam, möglichst viele Zwischenzeugnisse zu sammeln. Denn wenn ein gutes Zwischenzeugnis vorliegt, was kaum sechs Monate alt ist, kann der Arbeitgeber natürlich nicht mehr von dieser guten Bewertung abweichen, selbst, wenn das Ausscheiden aus dem Job mit Streit verbunden ist.
Manchmal liest sich ein Arbeitszeugnis gut, obwohl sich hinter den Formulierungen schlechte Bewertungen verbergen?
Negative Dinge werden oft mit positiven Begriffen umschrieben. Steht zum Beispiel im Zeugnis ?Er/Sie war stets um gute Leistungen bemüht? oder gar ?Sehr bemüht?, bedeutet das nichts anderes, als dass der oder die Beurteilte trotz aller Bemühungen schlechte Leistungen erbracht hat. Denn sonst könnte dort stehen: ?Er/Sie hat stets gute Leistungen erbracht.? Die Beurteilten selbst sehen oft nur die Formulierung ?gute Leistungen? und sind mit dem Zeugnis zufrieden.
Wenn im Zeugnis das Verhalten gegenüber Vorgesetzten als ?offen? und das Verhältnis zu den Kollegen als ?beliebt und gesellig? bezeichnet wird, beschreibt das nicht gerade positive Eigenschaften. ?Offen gegenüber Vorgesetzten? meint hier, dass die gewünschte Distanz und Zurückhaltung vermisst wurde, ?Geselligkeit? bedeutet hier, dass der Betreffende für jede gesellige Runde während der Arbeitszeit zu haben, und deshalb kein Vorbild für einen ordentlichen Arbeitablauf war.
Wie sollte sich ein Arbeitnehmer verhalten, der mit seinem Zeugnis nicht einverstanden ist, der Arbeitgeber aber zu Änderungen nicht bereit ist?
Wenn der Arbeitnehmer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, eine Einigung nicht möglich ist und auch der ggf. vorhandene Betriebsrat nicht vermitteln konnte, bleibt nur noch die Klärung vor dem Arbeitsgericht. Dieses sollte jedoch nur angerufen werden, wenn grobe Verstöße (zum Beispiel unwahre oder ehrenrührige Behauptungen) vorliegen.
Dürfen Arbeitszeugnisse auch subjektive Wertungen enthalten?
Ein Zeugnis ist eigentlich immer subjektiv, denn kaum ein Beurteiler kann seinen persönlichen Blickwinkel, seinen eigenen subjektiven Wertemaßstab etc. so weit verlassen, dass er einen anderen Menschen völlig objektiv bewerten kann. Gerade deshalb ist jeder Beurteiler gefordert, sich um eine sachliche und an der Aufgabenstellung orientierte Beurteilung zu bemühen und beispielsweise persönliche Animositäten unbeachtet zu lassen. Das gelingt aber nur wenigen Vorgesetzten.
Ist es zulässig, dass ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis erhält, das deutlich schlechter als sein letztes vom gleichen Arbeitgeber erteiltes Zeugnis ist, obwohl er inzwischen nicht auf tatsächliche oder vermeintliche Defizite angesprochen wurde?
Ein Arbeitnehmer arbeitet nach dem Gegenleistungsprinzip. Das heißt, dass er seinen Lohn für eine erwartete bzw. erbrachte Leistung bekommt. Wird diese Leistung nicht erbracht, verletzt er das Prinzip. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen im Zeugnis zu bewerten. Lässt die Leistung nach, kann und sollte er den Arbeitnehmer gesondert darauf hinweisen, muss es aber nicht. Er kann die schlechter werdende Leistung auch erst im Zeugnis bewerten. Erst, wenn aufgrund dieser Schlechtleistung vom Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen erwogen werden, ist der Arbeitnehmer rechtzeitig vorher zur Wahrung der Rechtssicherheit durch eine Abmahnung zu unterrichten.
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