Familienrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass ein Vater sein Kind nicht besuchen muss, wenn er es nicht sehen will.
Welche Rechte und Pflichten haben Eltern denn grundsätzlich?
Die Eltern haben die Pflicht (und das Recht) für ihr gemeinsames Kind bzw. für ihre gemeinsamen Kinder zu sorgen. Sie haben also grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht. Beide Eltern haben also gleiche Rechte und Pflichten.
Wie ist das bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern?
Auch hier gibt es was zum Beispiel Besuche angeht ein grundsätzliches Besuchsrecht und auch eine grundsätzliche Besuchspflicht. Aber alle diese Regelungen orientieren sich am Wohle des Kindes. Das wurde bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in den Vordergrund gestellt. Deswegen wurde auch gesagt, dass es nicht dem Kindeswohl dient, wenn ein Vater gezwungen werden müsste, sein Kind zu besuchen.
Wie sind die Regelungen für nichteheliche Kinder?
Auch bei nichtehelichen Kindern gilt der Grundsatz, dass sich die Eltern möglichst im Sinne der Kinder verständigen sollen. Wenn dies nicht gelingt, erhält grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann das Sorgerecht dann nur noch bekommen, wenn sich die Eltern gemeinsam über eine beurkundete Sorgeerklärung verständigen oder es ausnahmsweise gerichtlich übertragen wird.















