Besteuerung von Rentnern und Pensionären
Vielleicht flattert dem ein oder anderen Rentner demnächst ein Brief ins Haus, mit dem er nicht gerechnet hat: Post vom Finanzamt.
Wann die Steuererklärung auch für Rentner zur Pflicht wird
Seit dem Jahr 2005 ist von der gesetzlichen Rente ein fester Teil von 50% steuerpflichtig. Und dieser steigt für Renteneintritte in den folgenden Jahren jeweils um 2% und beträgt so zum Beispiel bei Rentenbeginn im Jahre 2008 bereits 56%.
Kommen zu den nunmehr erhöht steuerpflichtigen Anteilen noch weitere Einkünfte beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen hinzu, ist schnell die Grenze erreicht, ab der man eine Steuererklärung abgeben muss. Bei Alleinlebenden liegt diese bei 7.664 € pro Jahr, bei Ehepaaren bei 15.328 €.
Kenntnis des Finanzamtes über die Alterseinkünfte
Das Alterseinkünftegesetz nimmt schon seit 2005 alle öffentlichen und privaten Rentenkassen in die Pflicht. Sie müssen steuerpflichtige Renten und Kapitalauszahlungen bis zum 31.Mai des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Das soll die Angaben dann für jeden gebündelt an das jeweils zuständige Finanzamt weiterleiten. Dazu ist es bisher zwar nicht gekommen, da sich das Projekt verzögert hat. Aber kurz- bis mittelfristig wird jeder Bürger per Post eine Steueridentifikationsnummer bekommen. Damit will das Bundeszentralamt die Informationen über die Alterseinkünfte sammeln und jedem Steuerzahler elektronisch zuordnen.
Rentner mit hohen Renten und/oder weiteren Einkünften sollten deshalb prüfen, ob Sie nicht eine Steuererklärung auch ggf. für die Vergangenheit abzugeben haben, da das Finanzamt diese unter Umständen unter strafrechtlicher Würdigung anfordern könnte.
Welche Renten unterliegen der Steuer?
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente und die Rürup-Rente sind seit 2005 steuerpflichtig. Auch Betriebsrenten, deren Beiträge aus steuerfreien Lohn eingezahlt wurden, Pensionszahlungen an Beamte im Ruhestand und Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig. Bei privaten Rentenversicherungen ist der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig. Die Höhe hängt auch hier vom Lebensalter bei Rentenbeginn ab (z.B. 22% bei Rentenbeginn mit dem 60. Lebensjahr). Bei Renten aus privater Versicherung, die zeitlich befristet sind (z.B. private Erwerbsunfähigkeitsrente), hängt der steuerpflichtige Anteil von deren Laufzeit ab.
Welche besonderen Vergünstigungen gibt es für Rentner?
Es gibt einen Versorgungsfreibetrag für Pensionen und Betriebsrenten. Die Höhe hängt vom Pensionsbeginn ab. Außerdem gibt es einen Altersentlastungsbetrag bis zu 1.900 € für Einkünfte, die nicht aus Renten oder Pensionen stammen, wenn man zu Beginn des entsprechenden Jahres das 64. Lebensjahr vollendet hat. Kosten für Haushaltshilfen, Kosten auf Grund einer Behinderung, Pflegekosten, Krankheits- und Arztkosten können je nach Einzelfall steuermindernd geltend gemacht werden.















