Nebenkostenabrechnungen

Nebenkosten sind ja wie eine zweite Miete – Energiesparen kann da sicherlich helfen, wieder Geld zurück zu bekommen. 2008 neigt sich nun dem Ende entgegen und Sie haben von Ihrem Vermieter noch nicht einmal meine Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr erhalten? Grundsätzlich muss jährlich abgerechnet werden - und zwar spätestens bis 31.12. des Folgejahres. Das heißt, der Vermieter muss dem Mieter bis Silvester die Abrechnung für 2007 zukommen lassen.

Bekommt der Mieter die 2007er Abrechnung erst 2009, muss er sie nicht mehr akzeptieren. Sollte sich also dann ein Nachzahlungsbetrag ergeben, muss er diesen auch nicht mehr bezahlen.

Was aber, wenn sich ein Guthaben ergeben würde? Kann ich als Mieter auf eine Abrechnung für 2007 noch bestehen, auch wenn sie eigentlich zu spät angekommen ist?

Hier wird tatsächlich ein Unterschied gemacht. Der Mieter kann auch nach Ablauf der Abrechnungsjahresfrist vom Vermieter eine Abrechnung für 2007 und bei einem Guthaben Erstattung verlangen.

Sollte sich der Vermieter seiner Abrechnungsverpflichtung widersetzen, kann der Mieter die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen kürzen oder sogar ganz einstellen.

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