Erlass von Grundsteuern wegen Leerstand

Gerade in Zeiten ständig steigender Kosten sollten Vermieter von Immobilien prüfen, ob ein Erlass Ihrer Grundsteuerbelastung in Frage kommt.

Wann kann ich meine Grundsteuerbelastung senken?

Wenn der Rohertrag um mehr als 20% gemindert ist, ohne das dies auf ein Verschulden des Eigentümers (z.B. auf Grund von Renovierungsrückständen) zurück zu führen ist.

Wie hoch ist die Grundsteuerentlastung?

Diese beträgt vier Fünftel der Rohertragsminderung, die mindestens 20% betragen muss.
Ein Beispiel: die vereinbarte Miete für eine Eigentumswohnungbeträgt pro Jahr 24.000,- Euro. Wegen Zahlungsunfähigkeit bezahlt der Mieter jedoch nur 12.000,- Euro. Der Ertrag ist somit um 50% gemindert. Es werden vier Fünftel von diesen 50%, also insgesamt 40% der Grundsteuer erlassen.

Wie kann ich die Grundsteuerentlastung geltend machen?

Die Grundsteuer wird nur auf Antrag gemindert. Wichtig ist, dass ein Antrag nur für ein abgelaufenes Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden kann. Bei eventuellen Leerständen sollte man sich diesen Termin deshalb schon jetzt im Kalender notieren.

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