Der Tipp vom 21. April 2008
Wann hat man einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Wer seinen Job wechselt hat grundsätzlich einen Anspruch auf eine schriftliche Beurteilung vom Arbeitgeber, ein sogenanntes Arbeitszeugnis. Dieses muss wahr und wohlwollend sein.
Was ist, wenn es Probleme mit dem Chef gibt?
Sammeln Sie so viele Zwischenzeugnisse, wie eben möglich. Wenn man die Firma verlässt und dadurch eventuell Streit hat ist es gut, wenn ein gutes Zwischenzeugnis vorliegt, welches kaum sechs Monate alt ist, dann kann der Arbeitgeber natürlich nicht mehr von dieser besseren Bewertung im Vorfeld abweichen.
Manchmal liest sich das Arbeitszeugnis gut, dahinter steckt aber trotzdem eine schlechte Beurteilung.
Negative Dinge werden oft mit positiven Begriffen umschrieben. Steht im Zeugnis zum Beispiel, ?sie war stets um gute Leistungen bemüht? oder gar ?sehr bemüht? bedeutet das, dass die Beurteilte trotz aller Bemühungen schlechte Leistungen erbracht hat.
Wie würde es denn heißen, wenn es gut wäre?
?Sie hat stets gute Leistungen erbracht?















