Steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen

Für jedes Prozent mehr Lohn zahlen wir zwei Prozent mehr Lohnsteuer. Die Abgabenlast für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ist in Deutschland sehr hoch. Oft müssen über 50 Prozent des Einkommens abgeführt werden. Auch die Arbeitgeber leiden unter dieser hohen Abgabenlast, da Sie die Arbeitsplätze erheblich verteuert. Es gibt aber einige Tricks, wo Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben sparen können.

Was kann man machen, um bei eventuellen Lohnerhöhungen diese Abgabenlast zu mindern?

Die wenigsten Menschen wissen, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zum Beispiel einen steuerfreien Zuschuss für den Kindergartenbeitrag der Kinder zahlen kann.

Vielen ist bereits das Urlaubsgeld gestrichen worden ? aber auch da gibt es Auswege:

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einmal im Jahr eine so genannte ?Erholungsbeihilfe? zu gewähren, die dann lediglich mit dem ermäßigten Steuersatz von 25 Prozent besteuert wird. Der Höchstbetrag für den Arbeitnehmer ist bei 156 ? festgesetzt, für den Ehegatten liegt der bei 104 ?, für jedes Kind bei 52 ?. 

Viele Arbeitnehmer sind auf einen Laptop angewiesen. Was kann bei solchen Mitteln eingespart werden?

Die Überlassung eines PCs oder Laptops an den Arbeitnehmer, der jedoch im Eigentum des Arbeitgebers verbleibt, ist steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber einen PC oder Laptop an den Arbeitnehmer verschenkt, muss der Wert des Gerätes lediglich mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Es kann sogar ein monatlicher Barzuschuss zur Internetnutzung von 50 ? gezahlt werden, der ebenfalls nur mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent besteuert wird.

diese Seite als Lesezeichen hinzufügendiese Seite bei facebook postendiese Seite bei twitter postenzu meinen Google-Lesezeichen hinzufügendiese Seite als E-Mail versendendiese Seite drucken

Wetter im Kreis Gütersloh

Heute: Mittwoch, 23.5.2012

Vormittags sonnig mit ein paar Wolken, bis zum Abend sind Gewitter mö...

Anzeige


Anzeige


Interaktiv

Anzeige