Onlineshopping
Kleidung, Möbel, Elektrogeräte? Es gibt wohl nichts, was im Internet nicht gibt. Und so kaufen immer mehr Menschen Waren per Onlineshopping ein. Hier kommt es auch oft vor, dass die Kunden die bestellte Ware nicht mehr haben möchten, da sie ihnen nicht gefällt oder nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Was können Kunden in solchen Fällen tun?
Beim Onlineshopping steht jedem Käufer genauso wie beim TV-Shopping ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wenn die Ware nicht gefällt oder nicht den Angaben des Händlers entspricht, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware seinen Kauf widerrufen oder aber die Ware gleich zurückzuschicken.
Wer trägt die Kosten für die Rücksendung?
In den meisten Fällen trägt der Händler diese Kosten. Es kann aber bei einem Warenwert unter 40 Euro vereinbart werden, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung trägt. Für Waren über 40 Euro muss das Porto vom Kunden nur dann gezahlt werden, wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde.
Gibt es auch Fälle, in denen man den die Ware nicht zurücksenden kann?
Dies ist nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn die Ware nach Kundenwünschen angefertigt wurde. Wenn also zum Beispiel der Kunde in einem Onlineshop T-Shirts mit selbst ausgewählten Druckmotiven bestellt hat, kann der Kauf nicht widerrufen werden. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Notebook oder Computer auf der Homepage des Händlers nach Angaben des Kunden zusammengestellt wurde. In diesem Fall handelt es sich immer noch um ein Standartprodukt mit Rückgaberecht.
Darf ich denn die Ware testen bevor ich das Widerrufsrecht ausübe?
Grundsätzlich ist es erlaubt, die Ware auszuprobieren. Ein Telefonat oder eine SMS beim Kauf eines Handys sind zum Beispiel erlaubt. Auch eine Probefahrt mit einem Fahrrad ist möglich. Eine ausgedehnte Fahrradtour allerdings berechtigt den Händler zu einem Nutzungsersatz. Vorsicht ist bei Software oder CDs geboten. Sobald die Versiegelungen geöffnet werden, ist ein Widerruf und Rücksendung der Ware ausgeschlossen.
Worauf sollten Kunden beim Onlineshopping zusätzlich achten?
Es sollte auf der Homepage des Händlers klar und deutlich über den Preis und Steuern sowie Versandkosten informiert werden. Diese Angaben dürfen nicht versteckt werden. Der Händler sollte deutlich schreiben wie schnell die Ware beim Kunden ist. Einen Sofortversand muss er allerdings nicht garantieren. Ein lediglich pauschaler Hinweis auf unverbindliche Lieferfristen ist unwirksam. Sofern der Händler überhaupt keine Angaben macht, muss er die Ware unverzüglich versenden.
Brauche ich als Kunde eine Versandversicherung für meine bestellte Ware?
Grundsätzlich nicht. Das Risiko, dass die Ware unterwegs verloren oder kaputt geht, trägt im Onlinegeschäft der Händler. Kleingedrucktes, nach dem der Käufer für die Transportrisiken haftet, ist unwirksam.
Gibt es Besonderheiten bei der Bezahlung der Ware?
Händler, die Vorkasse verlangen, sind nicht unbedingt unseriös. Wer den Anbieter aber nicht kennt und sich seiner Sache nicht sicher ist, sollte nur dort kaufen, wo ein Siegel von Zertifizierungsunternehmen wie ?Trusted Shops? vorhanden sind. In diesem Fall ist die Ware automatisch versichert, wenn diese trotz Bezahlung nicht ankommt.














