Abgeltungssteuer
Deutschlands Sparer und Kapitalanleger sind verunsichert: Es wurde die so genannte Abgeltungssteuer eingeführt. Mit 25 Prozent auf Kapital- und Zinserträge soll künftig der Fiskus ein großes Stück vom Kuchen erhalten. Noch ist es allerdings nicht soweit. Die neue Abgeltungssteuer tritt erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Kluge Anleger aber positionieren sich schon rechtzeitig in diesem Jahr. Entsprechend groß ist daher der Informationsbedarf. Was genau ist die Abgeltungssteuer?
Ab dem 1. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer pauschal auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen anfallen ? unabhängig von den übrigen Einkünften. Von Zinsen, Dividenden und auch von Kursgewinnen gehen 25 Prozent an den Fiskus (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Banken führen den fälligen Betrag direkt an das Finanzamt ab. Dafür verzichtet das Finanzamt ab 2009 auf die komplizierte Erklärung der Kapitalerträge in der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Was ist wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt?
Wenn das Arbeitseinkommen unter ca. 15.000 Euro liegt (bei Verheirateten unter 30.000 Euro), lohnt sich die Angabe der Kapitalerträge in der jährlichen Steuererklärung dennoch. Denn dann erhalten die Steuerzahler die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.
Bleiben alte Freistellungsaufträge gültig?
Ja. Trotzdem wird empfohlen, die Freistellungshöhe auf Aktualität überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen.
Was gilt bei einem niedrigeren Einkommen?
Wenn das Jahreseinkommen bei ca. 10.000 Euro liegt (bei Verheirateten bei ca. 20.000 Euro), lohnt sich die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung bei dem zuständigen Finanzamt. Nach Vorlage dieser Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank bleiben dann auch ab 2009 sämtliche Kapitalerträge vom Steuerabzug befreit. Dies gilt insbesondere auch für Rentner.
Gibt es ab 2009 noch Geldanlagen, die von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind?
Die Abgeltungssteuer greift unter bestimmten Voraussetzungen nicht, zum Beispiel bei Lebensversicherungen, Riester- und Rührupverträgen. Auch Vermögensübertragungen (Schenkungen) an Kinder können eine weitere Möglichkeit darstellen.
Welche Auswirkungen hat die künftige Abgeltungssteuer auf Einmalanlagen bei Investmentfonds?
Der Gesetzgeber hat für Investmentfonds die folgende Stichtagsregelung vorgesehen: Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben werden, unterliegen nicht der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Somit können Anleger Gewinne aus der Veräußerung dieser Fondsanteile auch noch in zehn oder 20 Jahren steuerfrei realisieren.
Für Anlagen, die ab Anfang 2009 erfolgen, gelten die neuen Regeln zur Abgeltungssteuer. Dann werden auch Gewinne aus der Veräußerung von zum Beispiel Fondsanteilen (unabhängig von der Haltedauer) pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer automatisch von der Depotführenden Stelle gekürzt. Es kann sich somit lohnen, noch bis Ende 2008 den Anteil, insbesondere den Anteil renditestarker, Anlageformen wie zum Beispiel Aktien- oder Mischfonds im Tempodepot tendenziell zu erhöhen. Allerdings sollte stets das persönliche Chance-Risiko-Profil im Auge behalten werden und eine qualifizierte Beratung in Anspruch genommen werden.















