Mietrecht
Da hat man sich seine Wohnung so richtig nett zu Recht gemacht und möchte das auch lange noch genießen und plötzlich liegt die Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten?
Aus der Traum - oder gibt es noch Hoffnung, die liebgewonnene Wohnung behalten zu können?
Grundsätzlich kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht einfach so nach Gutdünken vom Vermieter gekündigt werden, sondern nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung nachweist. Dabei erkennt das Gesetz nur wenige genau festgelegte Gründe an. Einer davon ist Eigenbedarf.
Wann liegt denn konkret Eigenbedarf vor, der zur Kündigung rechtfertigt?
Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts (z.B. Pflegekinder oder Kinder des Lebenspartners) benötigt. In der Kündigung muss der Vermieter dabei konkret mitteilen, wer die Wohnung braucht. Er muss auch vernünftig und nachvollziehbar begründen, warum gerade die gekündigte Wohnung benötigt wird, z.B. wegen größerem Platzbedürfnis bei Familienzuwachs.
Was, wenn der Mieter den Verdacht hat, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, um den Mieter auf diese Weise loszuwerden?
Dann ist die Kündigung natürlich unwirksam. Der Vermieter macht sich schadenersatzpflichtig, wenn der Mieter in Glauben an die Wirksamkeit der Kündigung tatsächlich ausgezogen ist. Außerdem bekommt der Vermieter mit seiner Eigenbedarfskündigung dann Schwierigkeiten, wenn er neben der gekündigten auch noch eine andere Wohnung besitzt, die sich für seinen Bedarf eignet. Steht diese Wohnung leer, wird zeitnah frei oder ist dem dort lebenden Mieter eine Kündigung sozial eher zumutbar, muss der Vermieter seinen Bedarf zuerst mit dieser Wohnung abdecken, auch wenn ihm vielleicht die andere Wohnung besser gefällt.















