Erbrecht

Noch nie ist in Deutschland so viel vererbt worden, wie in der letzten Zeit: ein großer Wert an Immobilien aber auch an Geldsummen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was sich im Erbrecht verändert hat. 


Was ist denn neu?

Es gibt Änderungen im Pflichtteilsrecht. Bisher konnte dieser Geldanspruch enterbten Personen nur entzogen werden, wenn z. B. ein tätlicher Angriff auf engste Verwandte bzw. den Erblasser selbst erfolgte. Neu ist, dass dieser Personenkreis deutlich erweitert wurde, so führt z. B. auch ein Angriff auf die Lebensgefährtin oder das Stiefkind jetzt dazu, dass der Angreifer völlig leer ausgeht.


Gibt es auch Änderungen für Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen?

Ja. In diesen Fällen werden ja nicht nur körperliche Arbeit und Zeit investiert, sondern natürlich auch sehr viel Geld. Genau diese Aufwendungen können dann im Erbfall zurückverlangt werden.


Was ist, wenn ein Pflichtteil gezahlt werden muss, aber kein Geld dafür vorhanden ist?

Das ist ein häufig vorkommendes Problem. Wenn zum Beispiel die Erbschaft lediglich aus einer Immobile besteht, fehlt das Bargeld und die Immobilie muss veräußert werden. Hier hat der Gesetzgeber jetzt aber die Möglichkeit geschaffen, die fällige Summe in Raten auszuzahlen.


Was ist bei Schenkungen zu beachten?

Wenn der Verstorbene vor seinem Tod einem Kind alles geschenkt hat und einem anderen nichts, entfällt der Pflichtteil für das leer ausgegangene Kind nur dann, wenn die Schenkung vor mehr als zehn Jahren geschehen ist. Für alle Schenkungen, die innerhalb dieser Zehn-Jahres-Frist getätigt wurden, hat der Gesetzgeber jetzt eine großzügigere Staffelung beschlossen, die regelt, wie hoch der Pflichtteil noch ist. Je nachdem, wie lange die Schenkung innerhalb der 10-Jahres-Frist zurückliegt.


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