Tierhaltung in Mietwohnungen

Wenn man sich ein Haustier zulegt, macht das enorm viel Freude – kann einem aber auch ordentlich Probleme bereiten, wenn nämlich der Vermieter nicht damit einverstanden ist. Besonders dann, wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten ist.

Kann der Vermieter von mir verlangen, das Tier wieder abzuschaffen?


Das kommt auf den Einzelfall an. Sicher ist allerdings, dass ein generelles Tierhalteverbot im Mietvertrag, das jegliche Tierhaltung untersagt, unwirksam ist. Auch eine Klausel, die nur die Haltung bestimmter Arten von Kleintieren zulässt, muss der Mieter nicht einhalten.

Ein Halteverbot oder eine Genehmigungspflicht, beschränkt auf größere Haustiere wie Hunde oder Katzen, darf der Mietvertrag jedoch vorsehen.

Hund und Katze sind also problematisch, eine Papagei- oder Meerschweinschenzucht im Wohnzimmer muss der Vermieter aber dulden?

Das hängt davon ab, ob die tierischen Hausgenossen im Einzelfall eine Belästigung oder sogar Gefährdung für den Vermieter bzw. die Nachbarn darstellen. Das Maß des Zumutbaren ist sicherlich dann überschritten, wenn die Tiere z.B. ständig Lärm verursachen, einen unangenehmen Geruch verbreiten. Dann zeigt der Vermieter auch für Kleintiere zu Recht die rote Karte und kann die Haltung verbieten.

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