Investitionen in Mietwohnungen
Leider muss ich umziehen und habe in die alte Wohnung richtig investiert - kann ich da nicht irgend etwas vom Vermieter dafür ersetzt verlangen ?
Grundsätzlich sagt das Gesetz, dass der Mieter am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung so zurück zu geben hat, wie er sie angemietet hat. Einbauten, wie z.B. eine Schrankwand im Schlafzimmer, die er in die Mietwohnung einbaut, muss er am Ende der Mietzeit wieder ausbauen und zwar fachgerecht.
Was ist aber, wenn ich die Schrankwand in der neuen Wohnung gar nicht mehr brauchen kann, die alte Wohnung damit aber doch höherwertiger wurde ?
Trotzdem ist damit nicht automatisch ein Anspruch auf Geldausgleich gegeben, weil man dem Vermieter diese ja nur selbst eingeschätzte Verbesserung auch nicht aufdrängen kann.
Nur dann, wenn der Einbau der Schrankwand auch tatsächlich dem Interesse und dem Willen des Vermieters entspricht, muss er einen Aufwendungsersatz an den ausziehenden Mieter zahlen.
Deshalb der Tipp: Vor jeder größeren Investition und Veränderung in der Mietwohnung immer erst eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter darüber treffen, wie am Ende des Mietverhältnisses mit solchen Einbauten verfahren werden soll















