Die Kanzlei Mauritz - Berfelde - Höddinghaus und die Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft bringen Licht in den Paragraphen-Dschungel: Jeden Montag senden wir um 16.40 Uhr einen neuen Rechts- und Steuertipp. Hier gibt es den aktuellen Tipp dann noch mal zum Nachlesen.

Der Rechtstipp vom 14. Dezember: Mietrecht bei Reparaturen

Wenn der Rolladengurt in meiner Wohnung kaputt ist oder der Wasserkrahn dauernd tropft, muss das ja irgendwann repariert werden. Kann der Vermieter von mir verlangen, dass ich mich selbst darum kümmern muss? Antwort darauf weiß Fachanwältin für Mietrecht Ingrid Maurit:

Grundsätzlich gilt: Reparaturen sind Vermietersache. Nur ausnahmsweise können Reparaturkosten in geringem Umfang auf den Mieter abgewälzt werden. Wirksam ist das allerdings nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag vereinbart worden ist.

Wozu kann ich denn als Mieter verpflichtet werden?

Der Mietvertrag darf dabei nur vorsehen, dass Kleinreparaturen bis zu einer maximalen Obergrenze von bis zu ca. 75 € übernommen werden müssen. Und das auch nur bis ein Gesamtbetrag von 8 % der Jahresmiete erreicht ist. Außerdem darf sich die Kostenübernahmeverpflichtung nur auf Schäden an solchen Teilen beschränken, die der Mieter häufig nutzt, z.B. Wasserhahn, Licht- und Klingelanlagen, Heizkörper, Herd, Schlösser oder eben auch der Rolladengurt. Übrigens: Selbst um die Reparatur kümmern muss sich der Mieter dabei nicht - das bleibt Vermietersache

Lohn- und Fahrtkosten von Handwerkern

Wussten Sie eigentlich, dass die Lohnkosten und sogar die Fahrtkosten von Handwerkern von ihrer Steuer absetzen können? Darüber sprechen wir heute mit dem Steuerberater Tobias Fortkord:


Welche Handwerkskosten kann ich denn absetzen?

Neben Kosten für Renovierungsarbeiten zählen auch Ausgaben für Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt. Diese Möglichkeit gilt für alle Gegenstände, die in der Hausratsversicherung versichert werden können. Das sind z.B. WC, Waschmaschine oder das TV-Gerät. Man kann bis zu 3000 Euro geltend machen und erhält dafür einen Steuervorteil von bis zu 600 Euro.


Also auch als Mieter können wir Handwerkskosten absetzen?

Ja, Mieter und Wohnungseigentümer müssen die, auf sie umgelegten, Ausgaben, etwa für Hausmeister oder für den Schornsteinfeger, nicht sofort beim Finanzamt abrechnen. Wer also erst in 2007 vom Vermieter oder Verwalter die Abrechnung für 2006 erhalten hat, kann die Kosten dann noch in der Erklärung für 2007 verarbeiten.


Brauche ich denn immer eine Quittung für die Handwerkskosten?

Grundsätzlich braucht man eine Rechnung des Handwerkers und den Zahlungsnachweis, dass man diese Rechnung bezahlt hat. Ab 2008 tritt allerdings eine Erleichterung ein, man muss diese Dinge nur noch auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen.
 

Was ist denn mit den Handwerkskosten beim Neubau?

Kosten im Rahmen eines Neubaus fallen leider nicht unter diese Vorschriften, sind damit leider nicht so günstig.

Steuerliche und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Fotovoltaikanlage

Am 01.08.2000 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft getreten. In diesem wird die Abnahmeverpflichtung und die Vergütung der Netzbetreiber für den aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen Strom geregelt.

Vor der Anschaffung einer Fotovoltaikanlage sollte an erster Stelle eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. Dabei sind z.B. ein gewisses Eigenkapital für den Kauf der Anlage von Vorteil. Daneben sollten aber auch Wartungskosten und Preissteigerungen im Nutzungszeitraum berücksichtigt werden.

Aus steuerlicher Sicht ergeben sich folgende Besonderheiten:

Auch ansonsten nicht unternehmerische Betreiber einer Fotovoltaik Anlage gelten steuerlich als Gewerbetreibende. Eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt ist hingegen nur notwendig, wenn die Anlage eine gewisse Größe (ca. 30 qm) überschreitet.

Insoweit ist der Betreiber auch verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Einnahmen aus der Stromeinspeisung und die ihm dadurch entstehenden Kosten in seiner Steuererklärung anzugeben. So können z.B. Aufwendungen für Wartung, Versicherung und Schuldzinsen für eine darlehensfinanzierte Anlage abgesetzt werden. Die Anschaffungskosten für die Anlage an sich können grundsätzlich mit jährlich 5% abgeschrieben werden. Daneben gibt es auch noch Sonderabschreibungsmöglichkeiten von bis zu 25%. Dies hängt von der Art der Anlage und dem Anschaffungszeitpunkt ab.

Der Betreiber einer Fotovoltaikanlage unterliegt grundsätzlich auch der Gewerbesteuerpflicht. Er dürfte jedoch regelmäßig unter dem Freibetrag von 24.500 € Gewinn p.a. bleiben.

Auch umsatzsteuerlich hat der Betreiber einiges zu beachten. Er kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer beispielsweise aus dem Kauf der Anlage beim Finanzamt geltend machen. Andererseits hat er dann jedoch auch die von den Netzbetreibern für die Stromeinspeisungen zusätzlich zu zahlende Umsatzsteuer an das Finanzamt anzumelden und abzuführen.

Unerlaubte Werbung am Telefon

Es gibt eine Gesetzänderung zum Thema „Unerlaubte Werbung am Telefon". Was hat sich denn getan?

Werbeanrufe sind nur nach vorheriger Einwilligung gestattet.

Wie kommt man aus dem Vertrag heraus, falls ich doch überlistet wurde?

Man hat ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 2-4 Wochen.

Ab wann läuft denn die Frist?

Die Frist läuft ab einer schriftlichen Belehrung. Die muss im Internet als Textform auftauchen und nicht als Datei. Übrigens: Der Leiter der Bundenetzagentur hat die Verbraucher gebeten mitzuhelfen, diese Machenschaften zu unterbinden.

Da gibt es 2 Adressen:
Bundesnetzagetur.de oder Telefonnummer: 0228-140

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