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Aaron Knipper
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Landgericht Dortmund entscheidet im Sinne der Stadtwerke Gütersloh

Die Aufteilung in Neu- und Bestandskunden bei den Stadtwerken Gütersloh ist rechtens. Das Landgericht Dortmund hat eine einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen diese Praxis zurückgewiesen. Beobachter gehen davon aus, dass die Verbraucherzentrale NRW Beschwerde einlegen wird. Die Stadtwerke Gütersloh sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt. Sie hatten Neukunden, die aufgrund von Vertragskündigungen bei Billiganbietern wechseln mussten, deutlich höhere Kosten in Rechnung gestellt als Bestandskunden.