Das Urteil im Prozess um den Unfalltod des serbischen Sängers Saban Saulic ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision verworfen und das Urteil des Bielefelder Landgerichts bestätigt.
Der Unfallfahrer muss damit für drei Jahre ins Gefängnis.
Er war betrunken, stand unter Drogeneinfluss und hatte keinen Führerschein, als er den Wagen des serbischen Sängers im Februar 2019 auf der A2 rammte.
Neben Saban Saulic starb damals auch einer seiner Musiker.