Der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold und der Volksbank Bielefeld-Gütersloh fehlen noch einige Zustimmungen ihrer Kunden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen sich die Banken die Zustimmungen ihrer Kunden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einholen.
Sparkasse und Volksbank haben ihre Kunden wegen des Urteils angeschrieben. Bei der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold haben nach einem NW-Bericht rund 95 Prozent der Angeschriebenen zugestimmt. Bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh sind es bisher mehr als 90 Prozent. Kunden, die noch nicht zugestimmt haben, versuchen Sparkasse und Volksbank mit Erinnerungsbriefen und in Gesprächen zu überzeugen. Wer sein Einverständnis verweigert, muss mit der Kündigung rechnen.