Schüler und auch Eltern im Kreis Gütersloh müssen vorerst weiter mit Distanzunterricht klarkommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Antrag einer Grundschülerin aus Düsseldorf abgelehnt. Die Zweitklässlerin wollte sich per Eilverfahren gegen die Verordnung des Landes wehren. Sie sah ihr Recht auf Bildung und schulische Förderung verletzt. Distanzunterricht sei keine geeignete Form des Unterrichts. Das OVG sieht das anders: Die Schulschließungen seien derzeit verhältnismäßig. Die gravierenden Folgen für Schüler und Eltern würden durch teils digitale oder analoge Lernangebote abgefedert, so die Richter.