Bei der Bundestagswahl am Sonntag dürfen zum ersten Mal auch hier im Kreis Gütersloh alle Menschen mit Beeinträchtigung wählen. Das ermöglicht das neue inklusive Wahlrecht. Menschen, die vollbetreut, also dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind durften in NRW schon bei der Kommunalwahl wählen. Am Sonntag ist das dann auch auf Bundesebene möglich. Das Besondere: Das inklusive Wahlrecht erlaubt auch Betreuer in der Wahlkabine. Sie sollen zum Beispiel Menschen, die nicht lesen können oder Alzheimer haben bei der Wahl unterstützen. In Deutschland leben rund 85.000 vollbetreute Menschen.