Die Corona-Auffrischungsimpfung wird jetzt schon nach mindestens drei Monaten empfohlen. Bisher waren es laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission sechs Monate. Der verkürzte Impfabstand solle einen besseren Schutz vor der Omikron-Variante bieten, so die Stiko.
Der Kreis Gütersloh setzt diese Empfehlung sofort um. Nach Kreisangaben kann jeder ab 18 Jahren einen Termin für die Booster-Impfung buchen, wenn die Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt. Das gelte sowohl für die Impfstelle, als auch für die mobilen Impfaktionen des Kreises.
Meldung des Kreises Gütersloh:
"Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit heute eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus nach drei Monaten. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh setzt diese Empfehlung mit sofortiger Wirkung um. Das heißt: Personen, deren Zweitimpfung drei Monate zurückliegt, können einen Termin für die Boosterimpfung vereinbaren. Diese Regelung gilt sowohl in der Impfstelle als auch an den mobilen Impfstationen.
Bereits in der vergangenen Woche wurde der Mindestabstand zur Zweitimpfung von sechs auf fünf Monate verkürzt. Jetzt kann sich jeder Erwachsene über 18 Jahren die Auffrischungsimpfung nach drei Monaten abholen. Personen mit Immundefiziten können sich bereits vier Wochen nach ihrer Zweitimpfung impfen lassen.
Für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind noch Termine in der Impfstelle frei, die über das Buchungsportal des Kreises gebucht werden können. Zurzeit sind die Termine bis zum 15. Januar freigeschaltet. Das Buchungsportal findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle"