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Die aktuellen Infos

Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 319 von 575


Infos und Zahlen


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

Immer mehr Corona-Patienten auf den Intensivstationen in Ostwestfalen-Lippe

Auf den Intensivstationen wird die Situation wegen der Corona-Pandemie immer wieder schwieriger. In Ostwestfalen-Lippe liegen mittlerweile mehr als 150 Corona-Patienten auf den Intensivstationen, von denen mehr als die Hälfte beatmet wird. In den allermeisten Fällen handelt es sich um schwere Verläufe, die mehrere Wochen behandelt werden müssen. Das sagte Oberarzt Achim Röper vom Klinikum Bielefeld zur NW. Ein Problem sind auch fehlende Pflegekräfte für die Intensivstationen.

Corona-Auflagen im Kreis Gütersloh: Aktualisierte Allgemeinverfügung

Der Kreis Gütersloh hat die Allgemeinverfügung mit den neuen Corona-Auflagen verändert unter anderem bei der Ausgangssperre: Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist nur erlaubt, wenn gewichtige Gründe vorliegen. Die Rückkehr von einem zulässigen privaten Treffen in die eigene Wohnung ist ein gewichtiger Grund und damit auch nach 22 Uhr erlaubt.

 

 

Meldung des Kreises:

"Die am Sonntag veröffentlichte und seit Montagmittag, 12 Uhr, in Kraft getretene Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh wurde am heutigen Montag (28. Dezember) nach Rücksprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium in einigen Punkte neu gefasst. Die neue Allgemeinverfügung tritt um Mitternacht (29. Dezember, 0 Uhr) in Kraft und löst die Vorgängerversion ab. Wie berichtet hatte der Kreis Gütersloh eine Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der 13 Kommunen erlassen, nachdem die Inzidenzen zuletzt dauerhaft über 200 (COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner) lagen. Sie sieht weitere Einschränkungen vor und setzt Schutzmaßnahmen um, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 dienen.

Die wesentlichen Änderungen zusammengefasst: Der Passus zu privaten Zusammenkünften (Punkt 1), der Passus zum Tragen von FFP-2 oder KN95-Masken in privaten Fahrgemeinschaften (Punkt 5) und der Abschnitt zu Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften bleiben unverändert (Punkt 6). Bei der nächtlichen Ausgangssperre (Punkt 2) hat es zwei Änderungen gegeben: „Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist zwischen 22 und 5 Uhr nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe erlaubt.“ In der ursprünglichen Version stand „eigene Wohnung“. Die Rückkehr von einem gemäß Punkt 1 (private Zusammenkünfte) zulässigen Treffen in die eigene Wohnung ist auch ein gewichtiger Grund und ist erlaubt.

Der Punkt 3 (Tragen von FFP2- oder KN95-Masken) in Einrichtungen ist konkretisiert worden und um eine Ausnahme erweitert worden. Die Wohn- und Teilhabebehörde kann Ausnahmen erlassen, um die Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten.

Der Punkt 4 (Tragen von Alltagsmasken in geschlossenen Räumen) ist die nötige Distanz, bei der auf eine Alltagsmaske verzichtet werden kann, von zwei auf 1,5 Meter reduziert worden. Weiterhin wurde klargestellt, dass weitergehende arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, betriebliche Infektionsschutzkonzepte sowie konkrete behördliche Anordnungen von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt sind und im Zweifelsfall vorgehen.

Zum Thema Allgemeinverfügung überarbeitet.

Die Allgemeinverfügung, die zunächst bis zum Ablauf des 10. Januars gilt (bis zu diesem Tag gilt auch der landesweite Lockdown), umfasst sechs Punkte. Hier die Zusammenfassung inklusive der Neuerungen.

Private Zusammenkünfte werden beschränkt auf die Personenzahl, die bisher auch für den öffentlichen Raum gilt. Das heißt, es dürfen sich maximal zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht gezählt.

Nächtliche Ausgangssperre: Während einer nächtlichen Ausgangsperre von 22 bis 5 Uhr morgens ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung – es muss nicht zwingend die  eigene sein – nicht erlaubt, es sei denn es liegen gewichtige Gründe vor. Zu diesen Ausnahmen zählen die Rückkehr von einem Treffen in privaten Räumen, die laut Punkt 1 zulässig sind, unaufschiebbare Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren oder ähnliche gewichtige und unabweisbare Gründe. Die nächtliche Ausgangssperre dient dem Verhindern von geselligen Zusammenkünften im privaten Raum am Abend, es wird keine Ausnahmen an Silvester geben.

Tragen von FFP2-Masken oder KN95-Masken in Tragen von FFP2- oder KN95-Masken in Alten- und Pflegeheimen, der ambulanten Pflege sowie in Krankenhäusern: In Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege hat jedermann, der Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder dem pflegenden Personal hat, FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Die WTG Behörde kann hiervon Ausnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zulassen. In Krankenhäusern hat jedermann, der Kontakt mit den Patientinnen und Patienten oder dem medizinischen oder pflegenden Personal hat, FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. (Dieser Passus ist in Anlehnung an die Coronaschutzverordnung aufgenommen worden.)

  • Tragen von Alltagsmasken: In betrieblichem Zusammenhang ist in geschlossenen Räumen ist grundsätzlich eine Alltagsmaske zu tragen, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahme: Wenn es sich um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören. Es kann in den genannten Räumlichkeiten auf das Tragen einer Alltagsmaske verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass ein dauerhafter Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen besteht und eine Stoßlüftung der Räumlichkeiten im Zeitabstand von 20 Minuten mit einer Dauer von 5 Minuten vorgenommen wird.
  • In Fahrgemeinschaften müssen FFP2- oder KN95-Masken getragen werden, wenn es sich um Personen aus verschiedenen Haushalten handelt. Ausnahmen gelten lediglich für Fahrzeugführende, die eine Brille tragen, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und für Kinder bis 14 Jahre. Alle Kinder ab dem Schuleintritt müssen in Fahrgemeinschaften Alltagsmasken tragen.
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften: An die Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kreis Gütersloh wird appelliert, bis zum 10. Januar 2021 keine Gottesdienste und ähnliche religiöse Zusammenkünfte in Präsenz durchzuführen. Sollten Kirchen oder Religionsgemeinschaften dennoch Gottesdienste oder andere religiöse Zusammenkünfte in Präsenz durchführen, reduzieren sie ihre in Bezug auf das Erfordernis der Abstandswahrung unter Corona-Bedingungen bereits verringerten Teilnahme-Kapazitäten der für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte genutzten Räumlichkeiten nochmals um 30 Prozent. Gottesdienste und ähnliche Zusammenkünfte zur Religionsausübung in geschlossenen Räumen sind auf eine Dauer von höchstens 45 Minuten beschränkt. Für Gottesdienste oder ähnliche religiöse Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen stellen die Kirchen und Religionsgemeinschaften zudem konkrete Lüftungskonzepte auf, die eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen sicherstellen.

 

Nähere Informationen sind dem Amtsblatt zu entnehmen: https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/amtsblaetter/ "

 

Viele Nachfragen: Impfzentrum im Kreis Gütersloh noch nicht am Start

Das Impfzentrum im Kreis Gütersloh ist noch geschlossen. Der Kreis macht darauf aufmerksam, dass man sich in dem Zentrum am ehemaligen Gütersloher Flugplatz zurzeit weder impfen noch registrieren lassen kann. Nach Kreisangaben hat es telefonisch und im Netz schon viele Anfragen gegeben. Aktuell gibt auch keine Hotline, unter der man sich einen Impftermin geben lassen kann. Nach Angaben des Kreises muss sich jetzt niemand aktiv um einen Impftermin kümmern. Die Termine sollen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Auch werde rechtzeitig geklärt, wie das Ganze ablaufen soll. Das Land NRW hat schon festgelegt, dass die über 80-Jährigen, die nicht pflegebedürftig sind, per Brief über den Impftermin informiert werden. Wie uns ein Sprecher des Kreises heute Morgen im Interview sagte, werde das Impfzentrum möglicherweise gegen Ostern den Betrieb aufnehmen.

 

Meldung des Kreises Gütersloh:
„Im Impfzentrum Kreis Gütersloh kann man sich derzeit weder impfen noch für eine Impfung registrieren lassen. Es gibt derzeit auch noch keine Hotline, unter der man sich einen Impftermin geben lassen kann. Das stellt der Kreis Gütersloh aufgrund zahlreicher Mails, Social-Media-Anfragen, Anrufen und sogar Besuchen vor Ort beim Impfzentrum Kreis Gütersloh klar. Niemand muss sich jetzt aktiv um einen Impftermin kümmern. Die Termine werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben, zu denen neue Personengruppen geimpft werden. Auch das Procedere wird rechtzeitig geklärt und veröffentlicht. So ist seitens des Landes bereits festgelegt worden, dass die über 80-jährigen Personen, die nicht zu den Pflegebedürftigen zählen, per Brief über den Impftermin aufgeklärt werden.

Zunächst werden die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Senioreneinrichtungen geimpft. Damit ist am vergangenen Sonntag begonnen worden, 180 Impfdosen standen zur Verfügung. Allein in der Pflegestatistik des Kreises Gütersloh standen (2019) knapp 16.000 Personen. Da sind diejenigen, die sie pflegen noch nicht mitgerechnet. Bis wann diese Impfungen abgeschlossen sein werden, lässt sich noch nicht sagen.  

Ausführliche Inforationen zum Impfablauf finden sich auf den Internetseiten des Landesgesundheitsministeriums unter www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf“

 

 

145 Corona-Patienten in Krankenäusern im Kreis Gütersloh

In den Krankenhäusern unseres Kreises werden mittlerweile 145 Corona-Patienten behandelt. Nach Angaben des Kreises ist die Zahl der Menschen, die beatmet werden müssen, innerhalb eines Tages um zwei auf elf gestiegen. Zwei weitere Menschen aus Halle und Werther sind an oder mit Corona gestorben. Damit erhöht sich im Kreis Gütersloh die Zahl der Toten, bei denen das Virus nachgewiesen wurde, auf jetzt 114. Der Kreis berichtet von etwas mehr als zwanzig neuen Corona-Fällen, macht aber auch deutlich, dass über die Feiertage kaum getestet worden ist.

 

Meldung des Kreises:

"Im Kreis Gütersloh waren zum Stand 28. Dezember, 0 Uhr, 10.188 (27. Dezember: 10.165) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Davon gelten 8.912 (27. Dezember: 8.780) Personen als genesen und 1.162 (27. Dezember: 1.273) als noch infiziert. Die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh laut RKI am 28. Dezember 205,8 (27. Dezember: 222,8). Dieser Wert ist allerdings wenig aussagekräftig, da über die Feiertage kaum getestet worden ist. Von den 1.162 noch infizierten Personen befinden sich 1.017 in häuslicher Isolation. Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 145 Patienten (27. Dezember: 144) stationär behandelt. Davon müssen 15 Personen (27. Dezember: 17) intensivmedizinisch versorgt werden, 11 von ihnen (27. Dezember: 9) werden beatmet. Es hat zwei weitere Todesfälle gegeben. Verstorben sind eine über 90-jährige Person (Halle/Westf.) und eine über 60-jährige Person (Werther/Westf.). Seit Beginn der Pandemie sind 114 Personen (27. Dezember: 112) im Kreis Gütersloh an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Kumulative Fallzahlen und Vergleich zum Vortag nach Städten und Gemeinden im Kreis:

Täglich um 0.00 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und täglich veröffentlicht.

Anmerkung zu den Daten des LZG/RKI: Abweichungen zwischen den Daten des Landeszentrum Gesundheit (LZG) und der Kreis GT Datenbank resultieren aus verschiedenen Erfassungsständen.

 

Kommune:

Bestätigte Fälle

aktuell

Bestätigte Fälle

Vortag

aktive Fälle

aktuell

aktive Fälle Vortag

Todesfälle

Borgholzhausen

167

166

51

51

0

Gütersloh

3.131

3.124

356

375

32

Halle (Westf.)

384

379

49

49

9

Harsewinkel

582

581

84

94

9

Herzebrock-Clarholz

469

469

65

70

6

Langenberg

215

215

25

31

2

Rheda-Wiedenbrück

2.134

2.131

122

132

12

Rietberg

844

840

142

163

5

Schloß Holte-Stukenbrock

600

600

78

87

13

Steinhagen

332

332

42

43

9

Verl

773

773

77

96

9

Versmold

400

398

50

57

4

Werther (Westf.)

157

157

21

25

4

Summe

10.188

10.165

1.162

1.273

114

Davon genesen

8.912

8.780

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.kreis-guetersloh.de/corona"


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.