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Die aktuellen Infos

Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 317 von 575


Infos und Zahlen


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

Appell der Stadt Gütersloh: Bitte wegen Corona heute nicht böllern!

Die Stadt Gütersloh bittet darum, heute Abend wegen der Corona-Pandemie auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Der Stadtrat hat dazu einstimmig eine Resolution verabschiedet. Nach Einschätzung der Verwaltung hat die Stadt keine Möglichkeit, das Böllern zu verbieten. Der Rat hat deshalb den Appell beschlossen. Es gibt zwar dieses Jahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper, aber das Abbrennen ist nach wie vor erlaubt. Durch einen Verzicht auf die Silvester-Knallerei sollen Unfälle vermieden werden, die die Krankenhäuser zusätzlich belasten würden.

Ausgangsbeschränkung im Kreis Gütersloh gilt weiter

Die Ausgangsbeschränkung im Kreis Gütersloh gilt weiterhin. Das Verwaltungsgericht Minden hat heute den Eilantrag eines Rietbergers dagegen abgelehnt.  Mit der Ausgangsbeschränkung würden gesellige Zusammenkünfte in den Abend und Nachtstunden, die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bergen, unterbunden. Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen könnten effektiver kontrolliert werden, so das Gericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist zulässig.

 

Meldung des Verwaltungsgerichtes Minden:

"Ausgangsbeschränkung im Kreis Gütersloh gilt weiterhin

Die 7. Kammer des Veraltungsgerichts Minden hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung im Kreis Gütersloh abgelehnt. Nach der Allgemeinverfügung des Kreises ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe, wie beispielsweise die unaufschiebbare Inanspruchnahme medizinischer oder vererinärmedizinischer Versorgungsleistungen und die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, erlaubt. Der Antragsteller aus Rietberg wendet gegen diese Regelung u.a. ein, dass sie nicht erforderlich sei. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sei es ausreichend, dass im Kreisgebiet Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum auf zwei Hausstände bzw. 5 Personen über 14 Jahre beschränkt seien. Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Minden nicht gefolgt. Zwar sei u.a. offen und gegebenenfalls in einem (bisher noch nicht anhängigen) Hauptsacheverfahren zu klären, ob die Ausgangsbeschränkung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genüge. Insoweit sei voraussichtlich nicht zu beanstanden, dass im Kreisgebiet neben der Ausgangsbeschränkung auch eine Kontaktbeschränkung für private Zusammenkünfte gelte. Jedenfalls würden mit der Ausgangsbeschränkung gesellige Zusammenkünfte in den Abend-bzw. Nachtstunden, die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus bergen, unterbunden und könne die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen effektiver kontrolliert werden. Klärungsbedürftig sei aber, ob der Eingriff insbesondere in das Recht der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) angemessen sei, weil die Maßnahme auch eine Vielzahl von Situationen erfasse, in denen ein gesteigertes Infektionsrisiko nicht zu erkennen sei, wie z.B. Spazierengehen oder sonstige von Einzelpersonen oder Angehörigen desselben Hausstandes an der frischen Luft verübte Aktivitäten. Die danach gebotene, von den Erfolgsaussichten unabhängige, umfassende Folgenabwägung gehe aber zu Lasten des Antragstellers aus. Würde der Vollzug der Ausgangsbeschränkung ausgesetzt, erwiese sich diese aber in einem noch anzustrengenden Klageverfahren als rechtmäßig, so könnten in der Zwischenzeit durch eine weitere Zunahme der Infektionszahlen schwerwiegende und erhebliche Schädigungen eines überragenden Schutzgutes -der menschlichen Gesundheit -eintreten. Dagegen habe der Antragsteller nicht geltend gemacht, selbst in besonderer Weise von der Maßnahme betroffen zu sein oder ein gesteigertes Interesse daran zu haben, seine Wohnung während der Geltung der Ausgangsbeschränkung zu verlassen.

Beschluss vom 30. Dezember 2021 -7 L 1099/20 -, nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG NRW statthaft."

Corona im Kreis Gütersloh: Kreis rechnet weiter mit hohen Fallzahlen

Die neu gemeldeten Corona-Fälle im Kreis Gütersloh steigen weiter deutlich an. Der Kreis meldet 181 Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Sie Sieben-Tage-Inzidenz ist auf 210 gestiegen. Im Kreis Gütersloh hat es nach Kreisangaben zehn weitere Todesfälle gegeben – in Rheda-Wiedenbrück, Steinhagen, Schloß Holte-Stukenbrock, Harsewinkel und Gütersloh. Seit Beginn der Pandemie sind 127 Menschen an oder mit Corona gestorben.

 

Meldung des Kreises:

Im Kreis Gütersloh waren zum Stand 30. Dezember, 0 Uhr, 10.445 (28. Dezember: 10.264) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Davon gelten 9.093 (29. Dezember: 9.033) Personen als genesen und 1.225 (29. Dezember: 1.114) als noch infiziert. Die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh laut RKI am 30. Dezember 210,2 (29. Dezember: 196,5). Dieser Wert ist allerdings wenig aussagekräftig, da über die Feiertage kaum getestet worden ist. Von den 1.225 noch infizierten Personen befinden sich 1.075 in häuslicher Isolation. Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 150 Patienten (29. Dezember: 150) stationär behandelt. Davon müssen 14 Personen (29. Dezember: 14) intensivmedizinisch versorgt werden, 11 von ihnen (29. Dezember: 11) werden beatmet. Es hat zehn weitere Todesfälle gegeben. Verstorben sind drei über 70-jährige Personen (Rheda-Wiedenbrück und Steinhagen), drei 80-jährige Personen (Schloß Holte-Stukenbrock und Gütersloh) und vier über 90-jährige Personen (Harsewinkel und Gütersloh). Seit Beginn der Pandemie sind 127 Personen (29. Dezember: 117) im Kreis Gütersloh an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Einschätzung der Lage im Kreis Gütersloh:

Die Fallzahlen sind weiterhin auf hohem Niveau. Es handelt es sich im Schwerpunkt um ein diffuses

Ausbruchsgeschehen mit lokal begrenzten Clustern in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sowie in einem Klinikum.

Darüber hinaus gab es einen größeren Ausbruch und zwei kleinere Ausbrüche in religiösen Einrichtungen.

Es ist weiterhin von hohen Fallzahlen auszugehen, da die Zahl der neu gemeldeten SARS-CoV-2- Infektionen wie erwartet nach den Feiertagen deutlich ansteigt (27.Dezember: 23 Meldungen; 28. Dezember: 78 Meldungen; 29.Dezember: 183 Meldungen).

 

Voraussichtliche Lageentwicklung:

Eine Prognose ist schwierig. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben.

Im Kreis Gütersloh bleiben zunächst ein Krankenhaus und Alten- und Pflegeeinrichtungen Hotspots.

Die Kontaktpersonennachverfolgung ist dadurch unverändert sehr umfangreich und personalintensiv.

 

 

Kumulative Fallzahlen und Vergleich zum Vortag nach Städten und Gemeinden im Kreis:

Täglich um 0.00 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und täglich veröffentlicht.

Anmerkung zu den Daten des LZG/RKI: Abweichungen zwischen den Daten des Landeszentrum Gesundheit (LZG) und der Kreis GT Datenbank resultieren aus verschiedenen Erfassungsständen.

 

Kommune:

Bestätigte Fälle

aktuell

Bestätigte Fälle

Vortag

aktive Fälle

aktuell

aktive Fälle Vortag

Todesfälle

Borgholzhausen

169

168

43

47

0

Gütersloh

3.213

3.156

380

338

36

Halle (Westf.)

398

394

57

54

10

Harsewinkel

591

583

77

81

12

Herzebrock-Clarholz

475

474

63

66

6

Langenberg

222

215

30

23

2

Rheda-Wiedenbrück

2.172

2.136

133

110

14

Rietberg

890

859

164

140

5

Schloß Holte-Stukenbrock

619

603

84

71

15

Steinhagen

346

338

46

43

11

Verl

785

776

78

72

9

Versmold

404

403

50

50

3

Werther (Westf.)

161

159

20

19

4

Summe

10.445

10.264

1.225

1.114

127

Davon genesen

9.093

9.033

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.kreis-guetersloh.de/corona

 

Viele Corona-Fälle in Pflegeheimen im Kreis Gütersloh

Auch in den Serioren- und Pflegeheimen bei uns im Kreis Gürtersloh steigt die Zahl der Coronafälle. Das melden gleich mehrere Einrichtungen.

Auch im Seniorenzentrum Dr. Murken in Gütersloh grassiert das Virus. Nach den Tests vor Weihnachten steht jetzt fest: mehr als ein Drittel der Bewohner von Haus 1 ist infiziert. Hier wurde ein Besuchsverbot erlassen. Alle anderen Häuser seien nicht betroffen, betont der Betreiber.

Ein Besuchsverbot gilt laut WB auch weiterhin für das DRK Haus Ravensberg in Borgholzhausen. Hier sind fünf neue Fälle bestätigt, und im Laufe des Tages sollen weitere Testergebnisse vorliegen.


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.