Der Kreis Gütersloh setzt die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung aus. Das gilt auch für die Kindertagespflege, damit so viele Kinder wie möglich zu Hause bleiben. Das gilt für die zehn Kommunen, für die der Kreis Gütersloh zuständig ist. Weil die Januar-Beiträge nach Kreisangaben zum Teil schon eingezogen worden sind, werden sie mit den Beiträgen für Februar verrechnet.
Meldung des Kreises Gütersloh:
"Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hatte im Januar mitgeteilt, dass der Kita-Elternbeitrag für den Monat Januar 2021 ausgesetzt wird. Der Beitrag soll zur Hälfte vom Land und zur anderen Hälfte von den Kommunen getragen werden.
Im Kreis Gütersloh erfolgt die Umsetzung der Beitragsbefreiung noch nicht im Januar. Die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 werden mit den Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 verrechnet. Somit soll im Februar 2021 keine Beitragseinziehung erfolgen. Die Elternbeitragsbefreiung gilt auch für die Kindertagespflege, da erreicht werden soll, dass möglichst viele Kinder zuhause bleiben.
Zum Hintergrund: Angesichts der Pandemie sind die Eltern seitens des Landes dazu aufgerufen, wenn möglich ihre Kinder zuhause zu lassen. Eine Betreuung in den Kitas ist zwar gegeben, aber die Stundenkontingente reduziert.
Da in den zehn Kommunen im Kreis Gütersloh, für die der Kreis Gütersloh die Aufgaben des Jugendamts übernimmt, die Beiträge zum Teil bereits eingezogen worden sind, drängte sich Verrechnung mit dem Monat Februar auf.
Die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben ein eigenes Jugendamt und entscheiden in eigener Zuständigkeit beziehungsweise haben dies bereits getan. Der Kreisausschuss wird in seiner Sitzung am 1. Februar 2021 über die Gesamtsituation beraten."