Beim Kreis Gütersloh hat es einen wahren Ansturm auf die angebotenen Corona-Impfungen für Kontaktpersonen gegeben. Dabei sind mehr als 5.000 Anträge für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen eingegangen. Diese werden nun in den nächsten Tagen abgearbeitet.
Es wird einige Tage dauern bis alle Antragsteller eine telefonische Antwort bekommen. Beim Kreis gibt es inzwischen viele Nachfragen von Antragstellern, die noch auf eine Antwort warten. Der Leiter des Gütersloher Impfzentrums, Bernhard Riepe, verspricht, dass Jeder, der berechtigterweise einen Antrag gestellt hat, auch einen Impftermin bekommt. Bis Freitag um 24 Uhr können noch Impftermine für Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen beantragt werden.
Presseinformation des Kreises Gütersloh:
Impfungen von Kontaktpersonen
Anträge können bis Freitag gestellt werden
Die Anmeldung zur Impfaktion für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen endet am Freitag, 30. April, um 24 Uhr. Bis Mitternacht können noch Anträge an das Impfzentrum des Kreises Gütersloh an attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de übermittelt werden. Anträge für ihre Kontaktpersonen können aktuell nur Schwangere, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und über 70 Jahre alt sowie pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und einer Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung stellen. Alle Anträge, die erst am 1. Mai eingehen, können nicht mehr berücksichtigt und bearbeitet werden.
„Wir freuen uns über die rund 5.000 Anträge, die bei uns eingegangen sind“, so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Es ist schön zu sehen, dass so viele Personen impfwillig sind.“ In den kommenden Tagen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums die eingegangenen Anträge auf Impfung von Kontaktpersonen. Es wird einige Tage in Anspruch nehmen bis die Antragsteller eine telefonische Rückmeldung vom Impfzentrum erhalten. Beim Kreis waren zahlreiche Anrufe eingegangen: Viele, die sich über die E-Mailadresse angemeldet hatten, fragten nach, warum sie noch nicht kontaktiert worden sind. Riepe: „Jeder, der berechtigterweise einen Antrag gestellt hat, erhält auch einen Anruf von uns und einen Termin.“ Eine automatische Antwort bestätigt den Eingang des Antrages, weitere E-Mails müssen nicht geschickt werden.