Das Klinikum Gütersloh hat die Testpflicht gelockert. Wer jetzt Patienten im Klinikum besuchen möchte, muss also keine Schnell- oder PCR-Tests mehr vorweisen. Es reicht ein negativer Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, so die Glocke. Das sei nun auf Basis der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW möglich. Im St. Elisabeth-Hospital bleibt die Testpflicht aber noch mindestens bis Ende Februar.