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Welche Entlastung kommt wann?

Gaspreisbremse: Praktische Informationen aus dem Netz

Heizung

21. November 2022

  • Die Gaspreisbremse soll spätestens im März 2023 greifen - voraussichtlich auch schon rückwirkend zum 1. Februar.
  • Im Dezember will der Bund die Gaskosten für rund 20 Millionen private Kunden und tausende Industriekunden komplett übernehmen.
  • Letzte Woche konnte sich die Bundesregierung noch nicht auf eine Umsetzung der Gaspreisbremse einigen. Das gilt auch für die Strompreisbremse.

„Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden – angestrebt wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar.“ (Die Bundesregierung, 2.11.2022)

Gaspreisdeckel, Dezember-Soforthilfe, Energiepauschale – aktuell sind die Nachrichten „gut gefüllt“ von geplanten und/oder entschiedenen Entlastungen bezüglich der Gas- bzw. Energiepreise. Im Oktober ist schon die Umsatzsteuer für Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Doch was kommt eigentlich noch? Und wann und wie hoch sind die Entlastungen? Wir sind für euch auf Informationssuche gegangen, um Kosten und Entlastungen besser abschätzen zu können.

Dezember 2022

Im kommenden Monat greift die Dezember-Soforthilfe. Der Staat will die monatliche Abschlagszahlung für alle Privathaushalte und Unternehmen übernehmen. Das gilt sowohl für die Gas- wie auch die Fernwärmekunden. Die genaue Höhe wird über den Jahresverbrauch ermittelt, der anschließend durch zwölf geteilt wird. Wer direkt mit seinem Gasverbraucher abrechnet merkt die Erleichterung sofort, weil kein Abschlag gezahlt werden muss bzw. abgebucht wird. „Mieter erhalten die Dezember-Entlastung in der Regel erst über die Nebenkostenabrechnung im Jahr 2023“, schreibt die Verbraucherzentrale. Gleichzeitig warnen die Verbraucherschützer: „Das bedeutet nicht, dass Sie mit der Heizkostenabrechnung Geld zurückerhalten werden. Im Gegenteil: Da die Heizkosten insgesamt deutlich gestiegen sind, wird die Übernahme des Dezember-Abschlags für viele wohl 'nur' bedeuten, dass ihre Nachzahlung etwas geringer ausfällt.“

Januar 2023 bzw. „Anfang des Jahres“

Am Freitag hat das Bundeskabinett eine Energiepauschale von 200 Euro für Studenten und Fachschüler beschlossen. Diese Pauschale war mal für Januar geplant, jetzt heißt es vom zuständigen Bundesforschungs- und Bildungsministerium: „Die Auszahlung soll zu Beginn des Jahres beginnen, also noch in diesem Winter.“ Die Studenten müssen die Pauschale über eine digitale Plattform beantragen, die aktuell aufgebaut wird. Bundesbildungsministerin Bettina Start-Watzinger sagt dazu auf der Website ihres Ministeriums: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern.“

Im Januar soll auch schon die Strompreisbremse greifen. Sie wird den Preis für eine Kilowattstunde Strom laut der Bundesregierung bei 40 Cent deckeln, allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Eine vorherige Einmalzahlung ist nicht geplant.

Februar/März 2023

Die Gaspreisbremse kommt – voraussichtlich. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärte laut T-Online dazu auf einem Kongress in Berlin, dass wir Bundesbürger uns „faktisch um nichts kümmern“ müssten. Allerdings würde ihm das Rechenwerk, das der Gaspreisbremse zugrunde liegt, „die Haare grau machen". Die Höhe der Deckelung ist auch schon bekannt, die Verbraucherzentrale fasst die Pläne so zusammen: „Auf einen gewissen Verbrauch müssten Sie dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Damit wären auch Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt.“ Zeitlich befristet ist die Bremse bis April 2024. Die Website Finanztip der gleichnamigen gemeinnützigen Stiftung hat einen Online-Rechner aufgesetzt. Mit ihm können wir unsere voraussichtliche Ersparnis durch die Gaspreisbremse errechnen.

Ergänzung der Redaktion: Nach einem Bericht des Spiegels vom 22. November soll die Gaspreisbremse zwar wie geplant im März greifen, die Bürger sollen aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar entlastet werden.

Für Fernwärme-Kunden gilt die Wärmepreisbremse. Hier bietet die Finanztip-Website eine einfache Formel, um unsere voraussichtliche Kostenersparnis zu ermitteln.   

FAQ der Verbraucherzentrale zur Gaskrise
FAQ des Bundesministeriums für Forschung und Bildung zur Einmalzahlung für Studenten


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