Rechte und Pflichten beim Beantragen von Urlaub

Die schönste Zeit des Jahres ist wohl für die meisten Menschen der Urlaub. Normalerweise tragen sich Beschäftigte in eine Liste ein oder stellen einen förmlichen Urlaubsantrag beim Chef - klingt einfach, aber die rechtlichen Grundlagen kennen die Wenigsten.

Reicht das Eintragen in die Urlaubsliste oder ein Antrag wirklich?

Wendet Ihr Chef innerhalb von etwa 4 bis 6 Wochen dagegen nichts ein, kann er Ihren Urlaubswunsch stillschweigend akzeptieren. Grundsätzlich ist es aber so, dass Ihr Arbeitgeber bestimmen kann, wann Sie Ihren Urlaub nehmen. Er darf allerdings Ihren zeitlichen Wünschen nicht einfach ablehnend die Schulter zeigen, sondern muss Ihre Wünsche schon auch nach Zeitpunkt und Dauer berücksichtigen.

Gibt es da auch Ausnahmen?

Liegen schon Urlaubswünsche Ihrer Kollegen vor, muss er deren Interessen gegen Ihre abwägen und dann dabei verschiedene Punkte berücksichtigen: So zum Beispiel die Ferien schulpflichtiger Kinder, den gleichzeitigen Urlaub eines Ehepartners oder den im aktuellen Jahr bereits gewährten Urlaub.

Kann mir denn mein Chef wegen Firmengründen meinen Urlaub ablehnen?

Selbstverständlich. Sind Sie für Ihren Arbeitgeber im Wunschzeitraum unverzichtbar, müssen Sie nach Alternativen suchen. So kann er Ihren Urlaubswunsch zum Beispiel bei unerwartet guter Auftragslage, personeller Unterbesetzung oder zu Saisonzeiten ablehnen.

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